Almuth Beck (PDS) wurde als bisher einziger Abgeordneter deutschlandweit das Mandat aberkannt. Der Landtag befand sie der
wissentlichen Stasi-Mitarbeit für schuldig. Gestern verhandelte das Thüringer Verfassungsgericht zwei Klagen zum “Fall Beck”. Einmal hatte die Betroffene selbst gegen ihren Mandatsentzug geklagt, zum anderen
wollte die PDS-Fraktion geklärt wissen, ob die vom Landtag verabschiedeten Gesetze verfassunggemäß sind. Über die Stasi-Verstrickung von Almuth Beck gibt es keinen Zweifel. Sie räumt selbst ein, als
Kader-Mitarbeiterin Informationen weitergegeben zu haben, ein von ihr unterschriebenes Schriftstück liegt vor. Gegenstand des Prozesses ist deshalb vor allem die formale Durchführung des Verfahrens. Und da sind Erfolgsaussichten von Frau Beck nicht schlecht. Der Landtag hat, so scheint es, Fehler gemacht. Der
Beschluss über die Aberkennung des Mandats wurde wohl nicht formal zugestellt, über den Antrag von Frau Beck, auch ihre Stasi-Opferakte in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, findet sich im
Ausschuss-Protokoll keine Abstimmung, die Anwesenden hätten durch “schlüssiges Handeln” ihre Ablehnung signalisiert. Einige Juristen taten gestern bei dieser Darstellung das, was wohl auch die Abgeordneten
damals taten. Sie schüttelten mit dem Kopf. Auch die Konstruktion des Gesetzes ohne Verfassungsänderung scheint angreifbar, zumindest deuteten die Fragen der Richter darauf hin, dass vielleicht über den
Mandatsverlust gar nicht entschieden werden braucht, weil das Verfahren verfassungswidrig war. Erst am 25. Mai werden beide Urteile gesprochen. Es werden Urteile über die Vergangenheit sein, weil Frau Beck
nicht wiedergewählt wurde und sich ein Fall von Stasi-Mitarbeit im neuen Landtag nicht abzeichnet. Danach wird es keine Stasi-Uberprüfung mehr geben. Wenn Frau Beck Recht bekäme, wäre die
juristische Aufarbeitung der Stasi-Verstrickung von Abgeordneten endgültig gescheitert. Ob die politische Aufarbeitung noch stattfindet, die auch die PDS versprochen hat, ist ebenfalls ungewiss.
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